Flugbeschränkung (LS-R) über das Absturzgebiet der JU-52

Aufgrund des tragischen Unfalls der JU-52 am letzten Samstag, 04.08.2018 hat das BAZL kurz nach dem Unfall eine temporäre LS-R (Gefahr in Verzug) im Absturzgebiet verfügt und per NOTAM und DABS publiziert. Die LS-R wurde vorläufig bis zum Mittwoch, 08.08.2018, 16:00 UTC beschlossen, wird aber solange aufrecht erhalten, bis die Bergungsarbeiten der Kantonspolizei GR, der Schweizerischen Sicherheitsuntersuchungsstelle SUST und der Bundesanwaltschaft abgeschlossen sind.

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