Feuerlösch- und Brandschutzmittel für Mitglieder
Die Vorgaben der angepassten Richtlinie AD I-001 "Notfallplanung, Feuerwehr- und Rettungswesen auf Schweizer Flugplätzen (RFF-Richtlinie)" sind mit den definierten Übergangsfristen bis zum 1. Dezember 2022 durch die Flugplätze umzusetzen.
Flugplätze der Kategorie B müssen neben Handfeuerlöschmittel neu auch ein fahrbares Schaum-Löschmittel in einer Mindestmenge von 50kg zur Verfügung haben.
Der VSF hat exklusiv für die Mitgliederflugplätze mit zwei Lieferanten von Feuerlösch- und Brandschutzmitteln eine Offerte zu Vorzugskonditionen ausgehandelt. Entnehmen Sie die Preislisten der zwei Lieferanten in den folgenden Links:
Preisliste Schweizer Brandschutz
Ein Flugplatz, welcher Mitglied im VSF ist, kann unkompliziert unter Nennung seiner Mitgliedschaft im Verband die angegebenen Produkte bei den Lieferanten zu Spezialpreisen beziehen.